Kulturpreise des Landes Kärnten
Gemäß § 11 Abs. 1-3 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes (K-KFördG 2001, LGBl. 45/2001 idgF) vergibt die Kärntner Landesregierung an Künstler:innen und Wissenschaftler:innen alljährlich einen Kulturpreis, drei Würdigungspreise und acht Förderungspreise. Darüber hinaus kann ein Anerkennungspreis für besondere Leistungen im Bereich der freien Kulturarbeit vergeben werden.
Die Preise werden in nachfolgenden Sparten vergeben:
- "Architektur/Baukultur"
- „bildende Kunst“
- „darstellende Kunst“
- „elektronische Medien, Fotografie und Film“
- „Literatur“
- „Musik"
- „Volkskultur“
- „Geistes- und Sozialwissenschaften“ sowie
- „Naturwissenschaften/technische Wissenschaften“
Als Preisträger:innen kommen Personen (natürliche oder juristische) in Frage, die entweder in Kärnten geboren oder tätig sind oder deren Persönlichkeit bzw. Werk in einem sonstigen signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen.
Förderungspreise
Die Förderungspreise (Dotation je € 5.000,-) richten sich an Personen, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zielgruppe sind Künstler:innen bzw. Wissenschaftler:innen, die aufgrund ihrer außerordentlichen Begabung besondere Leistungen in Kunst bzw. Wissenschaft vollbracht haben und von denen erwartet wird, dass sie solche auch in Zukunft erbringen werden.
Die Förderungspreise werden alljährlich in den Sparten:
- „bildende Kunst“
- „darstellende Kunst“
- „elektronische Medien, Fotografie und Film“
- „Literatur“
- „Musik"
- „Volkskultur“
- „Geistes- und Sozialwissenschaften“ sowie
- „Naturwissenschaften/technische Wissenschaften“
vergeben.
Würdigungspreise
Die Würdigungspreise (Dotation je € 8.000,-) richten sich an Personen, die das 40. Lebensjahr bereits vollendet haben. Alljährlich werden zwei Würdigungspreise in unterschiedlichen Sparten (lt. Turnus) als Anerkennung bedeutender künstlerischer bzw. wissenschaftlicher Leistungen vergeben.
Der Würdigungspreis für „Architektur und besondere Verdienste um die Baukultur“ (Dotation € 8.000,-) wird alljährlich vergeben. Da die Sparte „Architektur/Baukultur“ nicht im Turnus bei der Vergabe der Förderungspreise bzw. des Kulturpreises berücksichtigt wird, kann der Würdigungspreis für Architektur und Verdienste um die Baukultur sowohl an jüngere als auch an ältere Personen verliehen werden.
Kulturpreis
Der Kulturpreis (Dotation € 20.000,-) wird für sehr umfangreiche, reife und hervorragende künstlerische bzw. wissenschaftliche Leistungen (Lebenswerk) lt. Turnus vergeben
Anerkennungspreis
Der Anerkennungspreis für besondere Leistungen im Bereich der freien Kulturarbeit (Dotation € 7.000,-) richtet sich an
- Kärntner Kulturinitiativen, die im Bereich autonomer, zeitgenössischer Kultur- und/oder Jugendkulturarbeit in Kärnten/Koroška tätig sind und die zu einer innovativen Kulturentwicklung des Landes Kärnten beitragen
sowie an - Personen, die nachweislich bereits in einer (oder mehreren) freien Kulturinitiative/n im Sinne von lit. a. in Kärnten tätig sind und sich dabei durch besonderes Engagement ausgezeichnet haben. Die hier in Betracht kommenden Tätigkeiten können künstlerischer (z.B. Darsteller:in) und/oder organisatorischer (z. B. Produktionsleitung, Marketing) Art sein. Auch ehrenamtliche Mitarbeit wird anerkannt.
Für die Verleihung der angeführten Preise kommt den im Rahmen des Kulturförderungsgesetzes geschaffenen Fachbeiräten des Kärntner Kulturgremiums ein Vorschlagsrecht zu.
Externe Bewerbungen und Vorschläge um Preise gem. § 11 Abs. 1-3 sowie des Anerkennungspreises für besondere Leistungen im Bereich der freien Kulturarbeit sind nicht möglich.