Stipendien
Mit der Vergabe von Stipendien verfolgt das Land Kärnten das Ziel, Künstler:innen die Möglichkeit einzuräumen, sich für einen längeren Zeitraum verstärkt dem kreativen Schaffensprozess zu widmen und in diesem Zeitraum ein innovatives Projekt zu realisieren.
Die ersten Stipendien wurden 1996/97 auf Vorschlag der Mitglieder des Kärntner Kulturgremiums in den Sparten „bildende Kunst”, „Literatur” sowie „Musik” und „spartenübergreifende Kunstformen” auf Basis des Kulturförderungsgesetzes eingerichtet. Seither wird das Kultur-Stipendienprogramm des Landes Kärnten laufend evaluiert und nach budgetären Möglichkeiten an aktuelle Bedürfnisse angepasst.
Derzeit können Stipendien in folgenden Sparten ausgeschrieben werden:
- Architektur
- Bildende
- Kunst
- Film (siehe Artist-in-Residence-Programme)
- künstlerische Fotografie und Medienkunst (siehe Arist-in-Residence-Programme)
- Literatur
- Musik
- spartenübergreifende Kunstformen
- Weiterbildungsmaßnahmen für Personen im Bereich der freien Kulturarbeit
- wissenschaftliche Abschlussarbeiten aus den Fachbereichen Volkskunde, Kulturanthropologie und Musikethnologie
Voraussetzung für die Vergabe dieser Stipendien ist eine öffentliche Ausschreibung. Informationen zu den aktuellen Ausschreibungen inkl. Bewerbungsformulare finden Sie unter „Ausschreibungen“.
Artist-in-Residence-Programme
- AiR: Zwei Stipendien inklusive Atelierwohnung in Paris
- AiR-Stipendium für künstlerische Fotografie und Medienkunst
- AiR-Stipendium für Filmschaffende in Villach
Voraussetzung für die Vergabe dieser Stipendien ist eine öffentliche Ausschreibung.
Nähere Details (Formulare, Einreichfristen etc.) zu den jeweils ausgeschriebenen Landesstipendien finden Sie unter „Ausschreibungen”.