Förderungen Kunst und Kultur

Das Land Kärnten hat im Interesse des Landes und seiner Bewohner:innen kulturelle Tätigkeiten zu fördern und zu unterstützen. Eine Förderung hat insbesondere dann zu erfolgen, wenn kulturelle Tätigkeiten in Kärnten ausgeübt werden oder einen Bezug zu Kärnten haben.

Förderumfang

Gefördert werden folgende Bereiche:

Förderanträge können unter Berücksichtigung der jeweiligen Einreichfristen online eingebracht werden.

Nicht gefördert werden:

  • Projekte ohne jeglichen Kärnten-Bezug
  • Projekte, die gegen geltendes (EU-, Bundes-, Landes-) Recht verstoßen
  • Projekte, die gegen ethische Grundsätze verstoßen
  • Projekte, bei denen kommerzielle Interessen eindeutig im Vordergrund stehen
  • Projekte mit vorrangig karitativen Anliegen (z.B. Benefizveranstaltungen)
  • Parteipolitische Veranstaltungen
  • Förderwerber:iinnen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren EU-Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben (Art. 1 Abs. 4 lit. a AGVO) Unternehmen in Schwierigkeiten (Art. 1 Abs. 4 lit. c AGVO)

Einreichfristen Jahresförderungen

  • Alle Sparten (außer Museen): 31. Oktober
  • Museen: 15. Oktober

Einreichfristen Einzelprojekte

  • Festivals:
    31. Oktober (wenn Beginn im 1. HJ) und
    30. März (wenn Beginn im 2. HJ)
  • Kunstfilm:
    31. Jänner (wenn Projektbeginn im 1. HJ) und
    30. Juni (wenn Projektbeginn im 2. HJ)
  • Alle anderen Sparten *:
    Mind. drei Monate VOR Umsetzung des Projektes
  • Publikationen:
    Mind. drei Monate VOR Umsetzung des Projektes

* Baukulturelles Erbe, Literatur, Musik, darstellende Kunst, bildende Kunst, Fotografie, Kulturinitiativen und –zentren, internationaler Kulturaustausch

Antragstellung

Die Antragstellung funktioniert sowohl mit als auch ohne ID Austria.

Wir empfehlen Ihnen, vor dem Ausfüllen des Online-Formulars, die unter „Hinweise zum Verfahren / Formular″ zusammengestellten Informationen durchzulesen und die Fördererklärung herunterzuladen. Bitte beachten Sie auch, dass im Fall der Antragstellung ohne ID Austria auf Seite 14 des Online-Formulars unter Beilagen ein eingescannter/fotografierter amtlicher Lichtbildausweis hochgeladen werden muss.

Zum Online-Formular Deutsch
Zum Online-Formular Slowenisch

Bitte beachten:

  • Bei Gewährung einer finanziellen Förderung ist der Abdruck des Logos „Land Kärnten Kunst und Kultur“ (siehe Downloads) verpflichtend!
  • Nach Abschluss des Vorhabens ist die widmungsgemäße Verwendung der Förderung mittels saldierter Originalrechnungen und Einzahlungsbestätigungen in mindestens Subventionshöhe nachzuweisen (siehe Belegübersicht unter Downloads). Weitere Informationen zum Verwendungsnachweis entnehmen Sie den Downloads.
  • Achtung: Rechnungen betreffend Kosten, die vor Antragstellung angefallen sind, können nicht als Verwendungsnachweis eingereicht werden!