Förderungen Kunst und Kultur

Das Land Kärnten hat im Interesse des Landes und seiner Bewohner:innen kulturelle Tätigkeiten zu fördern und zu unterstützen. Eine Förderung hat insbesondere dann zu erfolgen, wenn kulturelle Tätigkeiten in Kärnten ausgeübt werden oder einen Bezug zu Kärnten haben.

Förderumfang

Gefördert werden folgende Bereiche:

Förderanträge können unter Berücksichtigung der jeweiligen Einreichfristen online eingebracht werden.

Nicht gefördert werden:

  • Projekte ohne jeglichen Kärnten-Bezug
  • Projekte, die gegen geltendes (EU-, Bundes-, Landes-) Recht verstoßen
  • Projekte, die gegen ethische Grundsätze verstoßen
  • Projekte, bei denen kommerzielle Interessen eindeutig im Vordergrund stehen
  • Projekte, die bereits durch die Kunst- und Kulturabteilung des Landes abgelehnt wurden
  • Projekte mit vorrangig karitativen Anliegen (z.B. Benefizveranstaltungen)
  • Parteipolitische Veranstaltungen
  • Förderwerber:innen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren EU-Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben (Art. 1 Abs. 4 lit. a AGVO) Unternehmen in Schwierigkeiten (Art. 1 Abs. 4 lit. c AGVO)

Einreichfristen Jahresförderungen

  • Alle Sparten (außer Museen): 31. Oktober
  • Museen: 15. Oktober

Einreichfristen Einzelprojekte

  • Festivals:
    31. Oktober (wenn Beginn im 1. HJ) und
    30. März (wenn Beginn im 2. HJ)
  • Kunstfilm und filmkulturelle Projekte:
    31. Jänner (wenn Projektbeginn im 1. HJ) und
    30. Juni (wenn Projektbeginn im 2. HJ)
  • Alle anderen Sparten *:
    Mind. drei Monate VOR Umsetzung des Projektes
  • Publikationen:
    Mind. drei Monate VOR Umsetzung des Projektes

* Baukulturelles Erbe, Literatur, Musik, darstellende Kunst, bildende Kunst, Fotografie, Kulturinitiativen und –zentren, internationaler Kulturaustausch

Für Förderungen aus dem Bereich Volkskultur gelten eigene Fristen.

Antragstellung

Beantragte Förderhöhe bis € 14.999,- Beantragte Förderhohe ab € 15.000,-  sowie für alle mehrjährigen Förderungen
Zum Online-Formular Deutsch
Zum Online-Formular Slowenisch

Zum Online-Formular Deutsch
Zum Online-Formular Slowenisch

Im Online-Formular hochzuladen ist (nach jeweiligem Vorhaben):

Die Antragstellung funktioniert sowohl mit als auch ohne ID Austria.

Für die Beantragung einer Kulturförderung ohne ID Austria muss ein eingescannter/fotografierter amtlicher Lichtbildausweis und die händisch unterfertigte Fördererklärung hochgeladen werden.

·         Fördererklärung

Hilfestellungen zum Ausfüllen von Online-Formularen:

·         Hinweis zum Verfahren/Formular_Navodila o postopku /obrazcun

·         Anleitung: Zwischenspeichern und Laden von Formulardaten

Bitte beachten:

  • Bei Gewährung einer finanziellen Förderung ist der Abdruck des Logos „Land Kärnten Kunst und Kultur“ (siehe Downloads) verpflichtend!
  • Nach Abschluss des Vorhabens ist die widmungsgemäße Verwendung der Förderung mittels saldierter Originalrechnungen und Einzahlungsbestätigungen in mindestens Subventionshöhe nachzuweisen. Weitere Informationen zum Verwendungsnachweis entnehmen Sie den Nachweisbedingungen und dem Punkt "Abrechnung von Kulturförderungen".
  • Achtung: Rechnungen über Kosten, die vor Antragstellung angefallen sind, können nicht als Verwendungsnachweis eingereicht werden!

Abrechnung von Kulturförderungen

Mit diesem Online-Formular können Anträge betreffend die Abrechnung von Kulturförderungen digital eingereicht werden.

Die Übermittlung von Abrechnungen im Postweg ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Bevor Sie mit dem Ausfüllen des Online-Formulars beginnen, empfehlen wir Ihnen:

  1. Die unter "Hinweise zum Verfahren" hinterlegten Informationen zu lesen.                    
  2. Sofern Sie keine ID Austria besitzen, fügen Sie bitte im Online-Formular auf der Seite "Bestätigung" die ausgefüllte und händisch unterfertigte Bestätigung/Erklärung sowie Ihren eingescannten/fotografierten amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) hinzu.
    • Bestätigung/Erklärung                                                                                    
  3. Speichern Sie alle Anlagen (siehe dazu Nachweisbedingungen), die im Online-Formular hochgeladen werden, vorab ausgefüllt am Rechner ab.                                             


Vorlagen:

Zur Erleichterung der Abrechnung stellen wir Ihnen optional Vorlagen zur Verfügung. Sie haben auch die Möglichkeit, bereits verfasste Daten (Tätigkeitsberichte, Finanzierungspläne etc.) hochzuladen.