Förderungen Volkskultur

Die Förderung wird an volkskulturelle Vereine und Einzelpersonen mit volkskulturellen Zielsetzungen (Chöre, Musikkapelle, Brauchtumsgruppen, etc.) gewährt.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Allgemeine Informationen

Die Mitarbeiter:innen der Fachabteilung sind stets bereit, Förderwerber:innen bei der Abwicklung sowohl des Antrages als auch der Abrechnung tatkräftig zu unterstützen.

Gefördert werden volkskulturelle Vereine und Einzelpersonen, die volkskulturelle Ziele verfolgen – im Wesentlichen also Chöre, Musikkapellen, Brauchtumsgruppe etc. Die Unterstützung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Mittel durch einen finanziellen Zuschuss für Maßnahmen wie Trachtenanschaffungen, Instrumentenanschaffungen, Weiterbildungsmaßnahmen (musische Fortbildungsveranstaltungen usw.), die Aus- und Weiterbildung der Jugend, Ankauf von Notenmaterial, die Anschaffung sowie die Erarbeitung einschlägiger Literatur und Festschriften, Feldforschungsarbeiten, Lehrmittel, diverse Festveranstaltungen, Teilnahme an Wettbewerben etc.

Nachdem eines der unten stehenden Antragsformulare vollständig ausgefüllt eingereicht ist, steht einer Bearbeitung Ihres Förderungsansuchens nichts mehr im Wege. Als Förderungswerber:in verpflichten Sie sich, das Logo der Volkskultur auf Ihren Werbemitteln zu publizieren.

Die Abt. 14 – Kunst und Kultur/Volkskultur und Brauchtumswesen prüft die Ansuchen hinsichtlich ihrer inhaltlichen und formellen Richtigkeit sowie der Einhaltung der Richtlinien. Die Förderungswerber verpflichten sich schriftlich, die zugesagten Mittel ausschließlich widmungsgemäß zu verwenden. Der Nachweis dafür wird üblicherweise mittels saldierter Originalrechnung erbracht. Sollte sich im Zuge der Kontrollen herausstellen, dass Mittel zu Unrecht bezogen wurden, müssen diese umgehend rückerstattet werden. Auf die Gewährung, Höhe und Art einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Einreichfristen:

Alle Sparten (außer Musikkapellen): 30. April

Musikkapellen (Leistungsorientiertes Fördermodell des Kärntner Blasmusikverbandes): 28. Februar

ACHTUNG: Einreichung VOR UMSETZUNG des Vorhabens einbringen

Antragsformulare nach Förderhöhe

Wir bitten Sie, Ihren Förderbedarf (maximales Fördervolumen von bis zu 25% der Gesamtkosten) zu ermitteln. Dementsprechend wählen Sie bitte das für Ihr Ansuchen geeignete Formular aus:

  1. Förderhöhe bis € 500     
  2. Förderhöhe bis € 2.000
  3. Förderhöhe über € 2.000

Leitung

Mag. Dr. Friedrich Schwarz
Unterabteilungsleitung
Rechtliche Angelegenheiten und Förderungen Volkskultur und Brauchtumswesen

Weitere Auskünfte: Förderungen

Robert Seppele
Beratung und Bearbeitung von volkskulturellen Förderungen, Betreuung Volkskultur Homepage, Veranstaltungsorganisation

Chöre und Kapellen

Eva Mion, BA
Veranstaltungesorganisation, Marketing und Projektmanagement, Homepage und Onlineauftritt, Förderungen Volkskultur und Brauchtumswesen