Förderungen Volkskultur
Die Förderung wird an volkskulturelle Vereine und Einzelpersonen mit volkskulturellen Zielsetzungen (Chöre, Musikkapelle, Brauchtumsgruppen, etc.) gewährt.
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Allgemeine Informationen
Die Mitarbeiter:innen der Fachabteilung sind stets bereit, Förderwerber:innen bei der Abwicklung sowohl des Antrages als auch der Abrechnung tatkräftig zu unterstützen.
Gefördert werden volkskulturelle Vereine und Einzelpersonen, die volkskulturelle Ziele verfolgen – im Wesentlichen also Chöre, Musikkapellen, Brauchtumsgruppe etc. Die Unterstützung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Mittel durch einen finanziellen Zuschuss für Maßnahmen wie Trachtenanschaffungen, Instrumentenanschaffungen, Weiterbildungsmaßnahmen (musische Fortbildungsveranstaltungen usw.), die Aus- und Weiterbildung der Jugend, Ankauf von Notenmaterial, die Anschaffung sowie die Erarbeitung einschlägiger Literatur und Festschriften, Feldforschungsarbeiten, Lehrmittel, diverse Festveranstaltungen, Teilnahme an Wettbewerben etc.
Nachdem eines der unten stehenden Antragsformulare vollständig ausgefüllt eingereicht ist, steht einer Bearbeitung Ihres Förderungsansuchens nichts mehr im Wege. Als Förderungswerber:in verpflichten Sie sich, das Logo der Volkskultur auf Ihren Werbemitteln zu publizieren.
Die Abt. 14 – Kunst und Kultur/Volkskultur und Brauchtumswesen prüft die Ansuchen hinsichtlich ihrer inhaltlichen und formellen Richtigkeit sowie der Einhaltung der Richtlinien. Die Förderungswerber verpflichten sich schriftlich, die zugesagten Mittel ausschließlich widmungsgemäß zu verwenden. Der Nachweis dafür wird üblicherweise mittels saldierter Originalrechnung erbracht. Sollte sich im Zuge der Kontrollen herausstellen, dass Mittel zu Unrecht bezogen wurden, müssen diese umgehend rückerstattet werden. Auf die Gewährung, Höhe und Art einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Einreichfristen:
Alle Sparten (außer Musikkapellen): 30. April
Musikkapellen (Leistungsorientiertes Fördermodell des Kärntner Blasmusikverbandes): 28. Februar
ACHTUNG: Einreichung VOR UMSETZUNG des Vorhabens einbringen
Antragsformulare nach Förderhöhe
Wir bitten Sie, Ihren Förderbedarf (maximales Fördervolumen von bis zu 25% der Gesamtkosten) zu ermitteln. Dementsprechend wählen Sie bitte das für Ihr Ansuchen geeignete Formular aus:
- Förderhöhe bis € 500
- Förderhöhe bis € 2.000
- Förderhöhe über € 2.000
- Ansuchen bis 500 Euro (pdf | 949,6 KiB)
- Ansuchen bis 2000 Euro (pdf | 967,1 KiB)
- Ansuchen höher als 2000 Euro (pdf | 972,5 KiB)
- Ansuchen bis 500 Euro - Slowenisch (pdf | 405,5 KiB)
- Ansuchen bis 2000 Euro - Slowenisch (pdf | 587,7 KiB)
- Ansuchen höher als 2000 Euro - Slowenisch (pdf | 664,8 KiB)
- Richtlinien zur Förderung der Volkskultur in Kärnten (pdf | 292,0 KiB)
Leitung
Mag. Dr. Friedrich Schwarz
Unterabteilungsleitung
Rechtliche Angelegenheiten und Förderungen Volkskultur und Brauchtumswesen
- Telefon: 050 536-34071
- Fax: 050 536-34030
- E-Mail: friedrich.schwarz@ktn.gv.at
- Adresse: Burggasse 8, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
Weitere Auskünfte: Förderungen
Robert Seppele
Beratung und Bearbeitung von volkskulturellen Förderungen, Betreuung Volkskultur Homepage, Veranstaltungsorganisation
- Telefon: 050 536-34077
- Fax: 050 536-34030
- E-Mail: robert.seppele@ktn.gv.at
- Adresse: Burggasse 8, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
Chöre und Kapellen
Eva Mion, BA
Veranstaltungesorganisation, Marketing und Projektmanagement, Homepage und Onlineauftritt, Förderungen Volkskultur und Brauchtumswesen
- Telefon: 050 536-34032
- Fax: 050 536-34030
- E-Mail: eva.mion@ktn.gv.at
- Adresse: Burggasse 8, 9021 Klagenfurt am Wörthersee