Arbeitsstipendien für bildende Kunst 2026
- Land Kärnten
Bewerbungsfrist: 15.05.2026
Förderungswürdig sind künstlerische Projekte (Vorbereitung, Konzeptualisierung und Realisierung) aus allen Bereichen der bildenden Kunst wie z. B. Malerei, Grafik, Bildhauerei, Installation etc. Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer Jury.
Antragsberechtigt sind bildende Künstler:innen, die entweder in Kärnten geboren oder tätig sind oder deren Persönlichkeit/Werk in einem sonstigen signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen.
PERSONEN, welche die Förderungsvoraussetzungen erfüllen, werden eingeladen, sich mittels ONLINE-Formular zu bewerben.
Ende der Einreichfrist: 15. Mai 2026