Baukulturelles Erbe
Im Bereich baukulturelles Erbe erfolgt eine enge Zusammenarbeit der Abt. 14 - Kunst und Kultur mit dem Bundesdenkmalamt im Hinblick auf die Festlegung von Prioritäten im Interesse der Bewahrung des Denkmalbestandes vor irreversiblen Schäden.
Grundsätzlich erfolgen Förderungen im Bereich „Baukulturelles Erbe“ entweder auf Antrag des Bundesdenkmalamtes oder auf Antrag Dritter nach Einholung einer Stellungnahme des Bundesdenkmalamtes, sofern diese positiv ausfällt.
Gefördert werden können beispielsweise:
- Restaurierung und Sicherung von Burgen, Ruinen, Schlösser
Darüber hinaus können Förderungen beantragt werden für
- einschlägige Publikationen und Veranstaltungen
- Maßnahmen und Projekte zur Erhaltung von UNESCO-Weltkulturerbe
- Digitalisierungsprojekte
- sonstige Maßnahmen und Projekte zur Vermittlung von Baukulturellem Erbe/Denk-malschutz
Die Förderung erfolgt auf Basis der Kärntner Kulturförderungsrichtlinien (K-KFördRL).
Kontakt
DI Hanno Kautz
Projektmanagement, Baukultur, Kulturelles Erbe
- Telefon: 050 536-34007
- Fax: 050 536-34030
- E-Mail: hanno.kautz@ktn.gv.at
- Adresse: Burggasse 8, 9021 Klagenfurt am Wörthersee