Bildende Kunst, Foto

Im Bereich Bildende Kunst, Foto können insbesondere gefördert werden:

  • Jahresprogramme von Kunstvereinen, Künstler:innenvereinigungen und dergleichen
  • Einzelprojekte wie Ausstellungen und sonstige Veranstaltungen, die der Bildenden Kunst bzw. der Fotografie gewidmet sind (z.B. Symposien)
  • Erstellung und Produktion von Publikationen (Kataloge, Monographien und dergleichen)
  • Kunstprojekte im öffentlichen Raum
  • Kunstprojekte im digitalen Raum und Digitalisierungsprojekte
  • Kunstvermittlungsaktivitäten
  • Projekte aus den Bereichen Mode, Design

Nicht gefördert werden können:

  • Ausstellungen mit vorrangig kommerziellem Charakter (Verkaufsausstellungen)
  • Baumaßnahmen und Renovierungsarbeiten oder sonstige reine Infrastrukturmaßnahmen in Galerien
  • Hobby- und Amateurkünstler:innen
  • Kunsthandwerk

 

Die Förderung erfolgt auf Basis der Kärntner Kulturförderungsrichtlinien (K-KFördRL).

Kontakt

Mag.a Andrea Kirchmeir BEd
Förderungen Bildende Kunst und Fotographie, Museen, Kulturinitiativen, Internationaler Kulturaustausch