Darstellende Kunst
Grundsätzlich förderbar sind alle Arbeitsfelder und Formen der darstellenden Künste der professionellen frei produzierenden Initiativen bzw. Künstler:innen sowie Vernetzungs- und Vermittlungsinitiativen, um einen substantiellen Beitrag zur Weiterentwicklung einer vielgestaltigen Theater- Tanz- und Performancelandschaft in Kärnten zu leisten.
Als Kriterien für professionelle Künstler:innen im Bereich darstellender Kunst gelten
- einschlägige Ausbildung
- mehrjährige Erfahrung im professionellen Theater/Tanz/Performancebereich
- künstlerische Tätigkeit als grundsätzliches Haupttätigkeitsfeld
Der Schwerpunkt der Förderungen nach den Kärntner Kulturförderungsrichtlinien liegt zum einen auf
- innovative Eigenproduktionen
sowie zum anderen im Bereich
- Kinder- und Jugendtheater sowie Theatervermittlung
Hinsichtlich der Stück-/Themen-/Projektauswahl liegt der Fokus auf:
- zeitgenössischen Werken
- Uraufführungen/Erstaufführungen
- Förderung von Nachwuchs-Autor:innen
- ausdrücklich auch als förderbar gelten Auftragswerke oder Stückentwicklungen
Amateur- und Laientheatergruppen werden auf Grundlage der Richtlinien zur Förderung der Volkskultur in Kärnten gefördert.
Zu den fachlichen Kriterien wurden eigene Förderrichtlinien erlassen. Ergänzend gelten die Kärntner Kulturförderungsruchtlinien (K-KFördRL).
Kontakt
Reg. Rätin Marion Mayr
Sachgebietsleiterin Förderungen Kunst und Kultur
- Telefon: 050 536-34027
- Fax: 050 536-34030
- E-Mail: marion.mayr@ktn.gv.at
- Adresse: Burggasse 8, 9021 Klagenfurt am Wörthersee