Kultur-Genuss-Platz Schiefling

Bewerbungsfrist: 08.07.2019

Offener künstlerischer Wettbewerb mit regionaler Beschränkung zur Erlangung von Entwürfen für künstlerische Projekte für einen KULTUR – GENUSS – PLATZ in Auen – Gemeinde Schiefling am Wörthersee

Teilnahmeberechtigt sind Kunstschaffende mit Bezug zu Kärnten.

Ausgangslage:

Die Marktgemeinde Schiefling am Wörthersee hat von den Österreichischen Bundesforsten ein eingefriedetes, kleines Grundstück gepachtet und möchte dort einen Erholungsplatz gestalten, Parzelle 428/5,  KG Schiefling.

Es handelt sich dabei um einen völlig natürlichen, unbewachsenen Uferstreifen, ohne jegliche Nutzung, der in der roten Zone liegt.

Aus diesem Grund wurde seitens des gewässerökologischen und naturschutz-fachlichen Amtssachverständigen festgehalten, dass Änderungen des Uferstreifens nur unter nachstehenden Bedingungen erfolgen können.

  • Zulässig ist eine Plattform im Ausmaß von 7 Meter, entlang der Uferlinie bis zur Wasseranschlaglinie, an der Ostgrenze des Grundstückes.
  • Der Baumbestand ist zu erhalten und in die Plattform zu integrieren.
  • Ufersicherungen dürfen keine stattfinden.
  • Der Rest des Grundstückes bleibt abgezäunt.

Östlich davon befindet sich ein öffentlicher Seezugang des Landes, der als Verlängerung der 7 Meter langen Plattform in einem Gesamtausmaß von ca. 15 Meter verwendet werden kann.

Festzuhalten ist, dass die Errichtung der Plattform ohne Absturzsicherung in Holzkonstruktion bauseitig zur Verfügung gestellt werden kann.

Aufgabenstellung:

Erwartet wird, die Errichtung eines zeitgemäß künstlerisch gestalteten Bereiches als Kultur- und Genussplatz, der den vorhandenen Naturraum und die Wasserzone behutsam in Anspruch nimmt, Bezüge zum Ort, zur Geschichte der Gemeinde, der Wörthersee-Flößerei und zu Alban Berg aufweist und die geforderten Funktionen erfüllen kann.