Logo der Marktgemeinde Feistritz
Bewerbungsfrist: 10.12.2018
Ausgangslage:
Es besteht der Wunsch, dass die Gemeinde im Zuge eines neuen Logos ein unverwechselbares Erscheinungsbild bekommt und sich modern nach außen präsentiert. Es soll zur Identifikation beitragen und den Wiedererkennungswert der Gemeinde steigern.
Das Logo wird Bestandteil des gesamten Corporate Designs der Gemeinde und soll in vielfältiger Form Anwendung finden. Das Logo muss für Geschäftsdrucksorten (Briefbögen, Kuverts, Visitenkarten, Stempeln etc.), Kommunikationsmitteln (Anzeigen, Cover Broschüren, Ankündigungsplakate, etc.), Merchandising-Produkten (T-Shirts, Anstecknadeln, Einkaufstaschen, etc.) und für den Webauftritt gut lesbar und einsetzbar sein.
Die Marktgemeinde Feistritz ob Bleiburg ist eine zweisprachige Gemeinde, was aufgrund des Volksgruppengesetzes 1976 und der Topographieverordnung 2006 klar geregelt ist.
Aufgabenstellung:
Das zu entwerfende Logo soll dabei folgende Anforderungen erfüllen. Es soll
- Identität stiften.
Das zu entwerfende Logo soll das Markenzeichen der Gemeinde werden und die Besonderheiten der Marktgemeinde sowie das Leitbild der Gemeinde transportieren. - Einprägsam sein.
Nur was einfach ist, ist einfach zu merken. - Unverwechselbar sein.
- Erkennbar und lesbar sein.
Das Logo muss farbig, in Schwarz-Weiß bzw. Graustufen darstellbar und unbegrenzt skalierbar sein. Außerdem soll das Logo auch negativ (weißes Logo auf dunklem Grund) darstellbar sein.
Der Auslober erwartet sich einen zeitgemäßen Entwurf, der Bezüge zur:
- kulturellen Identität des Ortes und seiner Bewohner
- zur Geschichte der Gemeinde
- zu den topografischen und naturräumlichen Gegebenheiten
herstellen kann.
Das Wappen soll nicht Bestandteil des Logos sein.